Verordnung (EU) 2025/40 · anwendbar seit 12.08.2026

Ver­packungs­konformität, die einer Behörden­prüfung standhält.

Die PPWR verlangt für jede Verpackung eine technische Dokumentation, eine EU-Konformitätserklärung und lückenlose Nachweise je Mitgliedstaat, über 5 bis 10 Jahre. Die PPWR Compliance Suite erfasst alle Pflichtangaben, prüft sie gegen die Fristen bis 2040 und erzeugt die Nachweise auf Knopfdruck.

Keine Zahlungsdaten für den Test. Danach ab 40 € im Monat gehostet.

Dashboard der PPWR Compliance Suite mit Kennzahlen zu Verkehrsfähigkeit, Erfüllungsgrad, blockierenden Befunden und den nächsten PPWR-Meilensteinen
Art. 5–56
geprüfte Anforderungen der Verordnung
24
datumsabhängige Prüfregeln bis 2040
30
Mitgliedstaaten mit nationalen Registern
10 Tage
Behördenauskunft Dossier als PDF
Warum jetzt

Die Pflichten greifen gestaffelt und rückwärts lässt sich nichts nachdokumentieren.

Seit dem 12. August 2026 darf keine Verpackung ohne gültige Konformitätserklärung in Verkehr gebracht werden. Wer Analysenwerte, Minimierungsbewertungen und Lieferantenerklärungen erst dann sammelt, wenn die Marktüberwachung fragt, hält die 10-Tage-Frist nicht ein.

12.08.2026
Anwendungsbeginn. Stoffliche Grenzwerte, Konformitätsbewertung nach Modul A, technische Dokumentation (Anhang VII), EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII), Herstellerangabe mit Typ-/Chargen-/Seriennummer und Registrierungspflicht je Mitgliedstaat.
2026
12.08.2026
Anwendungsbeginn
Schwermetalle ≤ 100 mg/kg, PFAS-Grenzwerte bei Lebensmittelkontakt und Konformitätserklärung Pflicht.
2028
12.02.2028
Kompostierbarkeit
Teebeutel, Kaffeepads und Obst-Etiketten müssen industriell kompostierbar sein. Leerraum in Verkaufsverpackungen minimiert.
2028
12.08.2028
Harmonisierte Kennzeichnung
Sortierpiktogramme und Werkstoffcodes auf der Verpackung 24 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt.
2029
01.01.2029
Pfandsysteme
Kunststoffgetränkeflaschen und Metalldosen bis 3 l im Pfandsystem, Ziel 90 % getrennte Sammlung.
2030
01.01.2030
Recycling, Minimierung, Rezyklat
Recyclingfähigkeit ≥ 70 %, Rezyklatquoten 10–35 %, Anhang-V-Verbote und Verpackungsminimierung. Die 50-%-Leerraumgrenze gilt frühestens 2030 und abhängig vom Durchführungsrechtsakt.
2035
01.01.2035
Recycling im großen Maßstab
Zusätzlich zum Design for Recycling ist nachzuweisen, dass die Verpackung tatsächlich großmaßstäblich recycelt wird.
2038
01.01.2038
Nur Klasse A und B
Verpackungen der Klasse C (70–79 %) dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
2040
01.01.2040
Erhöhte Quoten
Rezyklatanteile bis 65 %, Mehrwegquote 70 % für Transportverpackungen.
Funktionsumfang

Ein System für den gesamten Nachweisprozess.

Von der ersten Materialangabe bis zur Mengenmeldung an das nationale Register ohne Tabellenkalkulation, ohne verstreute PDF-Ordner, mit einer nachvollziehbaren Historie.

Verpackungsstammdaten

Jede Verpackung mit Sachnummer, Typ-/Chargen-/Seriennummer, Verpackungsebene, Kategorie nach Anhang II, Gewicht, Volumen, Maßen und Zielmärkten. Varianten entstehen per Duplikat samt aller Bestandteile.

Art. 6, 15(5)

Stoffliche Beschränkungen

Summe Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom(VI) gegen 100 mg/kg. Bei Lebensmittelkontakt zusätzlich PFAS einzeln (25 ppb), als Summe (250 ppb) und gesamt inklusive polymerer PFAS (50 ppm) mit Labor, Verfahren und Prüfdatum.

Artikel 5

Recyclingfähigkeit A–E

Bewertung je Verpackungskategorie auf Basis des vorherrschenden Materials, automatische Klassenableitung (A ≥ 95 %, B ≥ 80 %, C ≥ 70 %) und Nachweis „recycled at scale" für 2035. Störstoffe wie Sleeves und Klebstoffe werden dokumentiert.

Artikel 6, Anhang II

Rezyklat- und Biobasisanteil

Post-Consumer-Anteil je Kategorie mit Herstellwerk und Bezugsjahr die Quote gilt als Jahresdurchschnitt je Werk. Zielwerte 2030 und 2040 werden gegengerechnet, Ausnahmen nach Artikel 7 dokumentiert.

Artikel 7, 8

Minimierung und Leerraum

Minimierungsbewertung mit den Leistungskriterien aus Anhang IV. Verbraucherakzeptanz und Marketing sind als Rechtfertigung ab 2030 nicht zulässig. Der Leerraumanteil wird aus Innen- und Produktvolumen berechnet; die Software berücksichtigt die gestaffelten Termine.

Artikel 10, 24, Anhang IV

Kennzeichnung und Datenträger

Werkstoffcodes nach 97/129/EG, Sortierpiktogramm, Mehrweg-, Pfand- und Kompostierbarkeits-Kennzeichnung, Herstellerangabe. QR-Code als PNG und SVG plus öffentliche Verbraucherseite mit Sortierhinweis.

Artikel 12, 15(6)

Technische Dokumentation

Anhang VII als Dossier mit 14 Abschnitten, Vollständigkeitsgrad, Lückenliste und Anlagenverzeichnis mit SHA-256-Hash je Datei. Ein Klick erzeugt das PDF für die Behördenauskunft.

Artikel 38, Anhang VII

EU-Konformitätserklärung

Alle zehn Pflichtelemente aus Anhang VIII, versioniert, als PDF. Beim Ausstellen werden Organisation, Verpackung und Prüfergebnis unveränderlich eingefroren, Vorgängerversionen gelten als ersetzt. Widerruf mit Begründung möglich.

Artikel 39, Anhang VIII

EPR-Mengenmeldung

Mengen je Mitgliedstaat und Jahr, aggregiert nach Verpackungsebene und Werkstoffcode. Gewicht wird aus Stückzahl und Verpackungsgewicht abgeleitet, CSV-Export für die nationalen Register, Warnung bei fehlender Registrierung.

Artikel 45, 56

Scannen und hochladen

Mehrseitiger Kamera-Scanner im Browser mit Graustufen, Kontrast und Schwarzweiß-Dokumentmodus der Server baut daraus ein PDF. Dazu Upload per Drag & Drop, SHA-256-Duplikaterkennung und optionale Texterkennung.

Anhang VII

Fristen und Aufgaben

Die PPWR-Meilensteine lassen sich als Aufgaben mit Fälligkeit und Verantwortlichen erzeugen. Ablaufende Lieferantenerklärungen und Prüfberichte melden sich vorab im Dashboard.

Fristenmanagement

Revisionssichere Historie

Jeder schreibende Vorgang landet mit Benutzer, Zeitpunkt und feldweisem Vorher-Nachher im Audit-Log. Manuelle Freigaben erfordern eine Begründung. Prüfläufe speichern ihre Regelsatz-Version und bleiben damit reproduzierbar.

Nachweis der Sorgfalt
Das Alleinstellungsmerkmal

Sie sehen heute, welche Verpackung 2030 aus dem Markt fällt.

Jede Regel kennt ihren Geltungsbeginn. Die Prüfung läuft deshalb nicht nur gegen das heutige Datum, sondern gegen jeden Stichtag der Verordnung. Aus einem grünen Portfolio wird sichtbar, was bis 2038 zum Redesign ansteht mit Jahren Vorlauf statt Wochen.

Matrix der Verkehrsfähigkeit: fünf Verpackungen gegen sieben PPWR-Stichtage von heute bis 2040, mit grünen und roten Markierungen samt Anzahl der blockierenden Anforderungen
Verkehrsfähigkeit je Verpackung an sieben Stichtagen. Heute sind alle fünf Verpackungen verkehrsfähig 2040 nur noch eine.

Datumsabhängige Bewertung

Anforderungen, die erst später greifen, erscheinen als Vorschau statt als Verstoß. So entsteht kein Fehlalarm aber auch keine Überraschung.

Priorisierung nach Wirkung

Der gewichtete Erfüllungsgrad und die Zahl blockierender Befunde zeigen, welche Verpackung zuerst bearbeitet werden muss.

Konkrete Maßnahme je Befund

Nicht nur „nicht konform", sondern der Weg dorthin: Sleeve perforieren, Kartongröße staffeln, Rezyklat-Rahmenvertrag verhandeln, Zertifikat nachfordern.

Rundgang

Alle Ansichten echte Aufnahmen der Anwendung.

Die folgenden Bildschirmfotos stammen unbearbeitet aus der laufenden Software mit dem mitgelieferten Beispieldatensatz.

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Verpackungsliste

    Nachweise

    Belege dort erfassen, wo sie entstehen.

    Prüfberichte kommen als Papier aus dem Labor, Lieferantenerklärungen per Mail, Zeichnungen aus der Konstruktion. Alles landet im selben Archiv mit Aufbewahrungsfrist, Prüfsumme und Zuordnung zur Anforderung.

    • ✓Mehrseitiger Kamera-Scanner im Browser: Graustufen, Kontrast, Helligkeit, Schwarzweiß-Dokumentmodus, Drehen. Die Aufbereitung passiert auf dem Gerät, der Server erzeugt daraus ein A4-PDF.
    • ✓Upload per Drag & Drop für PDF, Bilder und Office-Dateien, bis 20 Dateien je Vorgang, mit Typ-Allowlist.
    • ✓SHA-256 je Datei Duplikate werden erkannt, die Integrität bleibt über Jahre prüfbar.
    • ✓Aufbewahrungsfrist automatisch: 5 Jahre bei Einweg-, 10 Jahre bei Mehrwegverpackungen. Innerhalb der Frist ist Löschen gesperrt.
    • ✓Texterkennung optional mit Vorschlägen für Prüfdatum, Berichtsnummer, Schwermetallsumme, PFAS-Werte, Rezyklatanteil und Norm.
    • ✓Volltextsuche über Titel, Aussteller, Referenz und erkannten Text.
    Scanner-Ansicht mit Kamerabereich, Filtern für Graustufen und Kontrast, Seitenliste und Formular zur Zuordnung des Nachweises
    Der Scanner ordnet jeden Beleg direkt einer Verpackung und einer Nachweisart zu.
    Technische Dokumentation nach Anhang VII mit Vollständigkeitsbalken, Lückenliste und Abschnittsübersicht mit Anlagen und Prüfsummen
    Anhang VII mit Vollständigkeitsgrad, Lückenliste und Anlagenverzeichnis.
    Behördenauskunft

    Das Dossier ist immer vorlagefertig.

    Artikel 15 verlangt, die technische Dokumentation binnen zehn Tagen vorzulegen. Statt in Ordnern zu suchen, exportieren Sie ein PDF, das jeden Abschnitt aus Anhang VII belegt oder die Lücke ausdrücklich benennt.

    • ✓14 Abschnitte von der allgemeinen Beschreibung über Materialzusammensetzung und Prüfberichte bis zur Konformitätserklärung.
    • ✓Konformitätsbewertung Modul A interne Fertigungskontrolle nach Artikel 38, ohne notifizierte Stelle.
    • ✓Lückenliste mit Sprungmarke: fehlt eine Anlage, führt ein Link direkt zum Upload der passenden Nachweisart.
    • ✓Vorgeschlagene harmonisierte Normen EN 13427/13428/13429/13430/13432, EN 15343, EN ISO 22095 je nach Eigenschaften der Verpackung.
    Anhang VIII

    Konformitätserklärung mit Beweiskraft.

    Die Erklärung wird in alleiniger Verantwortung des Herstellers ausgestellt deshalb hält das System fest, auf welcher Datenlage sie beruht.

    • ✓Alle zehn Pflichtelemente inklusive eindeutiger Nummer, Rückverfolgbarkeit, Erklärungen zu Artikel 5 bis 12, Normen, Verfahren, Ort, Datum und Unterzeichner.
    • ✓Unveränderlicher Snapshot: Organisation, Verpackung und Prüfergebnis werden eingefroren. Späteres Ändern der Verpackung erzeugt einen Hinweis, dass die Erklärung veraltet ist.
    • ✓Versionierung und Widerruf Vorgänger gelten als ersetzt, Widerruf nur mit Begründung.
    • ✓Vier-Augen-Prinzip durch Rollen: Zeichnen darf nur die Rolle „Compliance-Verantwortliche/r". Bei blockierenden Befunden ist eine ausdrückliche Bestätigung nötig, die protokolliert wird.
    Ansicht zur EU-Konformitätserklärung mit Formular für Ort, Unterzeichner und Normen sowie Liste der bereits ausgestellten Erklärungen
    Ausstellen, Versionieren, Widerrufen jeder Schritt im Audit-Log.
    Abdeckung

    Welche Anforderung das System wie prüft.

    Alle Schwellenwerte liegen in einem versionierten Regelsatz. Erscheint ein Durchführungsrechtsakt, wird der Regelsatz aktualisiert vorhandene Prüfläufe bleiben mit ihrer Version nachvollziehbar.

    Artikel Anforderung Was das System prüft Gilt ab
    Art. 5 Besorgniserregende Stoffe Summe Pb+Cd+Hg+Cr(VI) ≤ 100 mg/kg; bei Lebensmittelkontakt PFAS < 25 ppb einzeln, < 250 ppb Summe, < 50 ppm gesamt. Prüfbericht oder Lieferantenerklärung als Nachweis. 12.08.2026
    Art. 6 Recyclingfähigkeit Klassenableitung A–E, Mindestwert 70 % ab 2030, „recycled at scale" ab 2035, nur Klasse A/B ab 2038. Bewertung je Kategorie nach Anhang II. 01.01.2030
    Art. 7 Mindestrezyklatanteil Vier Kategorien mit Zielwerten 30/30/10/35 % ab 2030 und 65/50/25/65 % ab 2040. Prüft Herstellwerk, Bezugsjahr und Chain-of-Custody-Nachweis; Ausnahmen dokumentierbar. 01.01.2030
    Art. 8 Biobasierter Rohstoffanteil Erfassung und Ausweisung des Anteils; Konkretisierung folgt über delegierte Rechtsakte. offen
    Art. 9 Kompostierbarkeit Pflichtformate (Teebeutel, Kaffeepads, Obst-Etiketten) müssen industriell kompostierbar sein; prüft Norm, Zertifikatsnummer und Heimkompostierbarkeit. 12.02.2028
    Art. 10 Verpackungsminimierung Dokumentierte Bewertung mit zulässigen Leistungskriterien nach Anhang IV; Verbraucherakzeptanz und Marketing führen ab dem Anwendungsdatum zum Blocker. 01.01.2030
    Art. 11 Wiederverwendbarkeit Zuordnung zu einem Wiederverwendungssystem, Mindestumläufe, Reinigung, Rücknahme und Systemdokumentation nach Anhang VI. 12.08.2026
    Art. 12 Kennzeichnung Werkstoffcodes, Sortierpiktogramm, Mehrweg-, Pfand- und Kompostierbarkeits-Kennzeichnung, Rezyklatangabe. Transportverpackungen sind ausgenommen. 12.08.2028
    Art. 15 Herstellerpflichten Herstellerangabe mit Name/Marke, Postanschrift und elektronischem Kommunikationsmittel sowie Typ-, Chargen- oder Seriennummer. Aufbewahrung 5 bzw. 10 Jahre. 12.08.2026
    Art. 18 Einführerpflichten Eigene Kennzeichnung und Aufbewahrung der Konformitätserklärung wird nur geprüft, wenn das Unternehmen einführt und nicht selbst herstellt. 12.08.2026
    Art. 24 Leerraumanteil ≤ 50 % bei Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen, berechnet aus Innen- und Produktvolumen; Verkaufsverpackungen ab 12.02.2028 minimieren. Die 50-%-Grenze gilt am späteren Termin aus 01.01.2030 oder drei Jahren nach dem Durchführungsrechtsakt. frühestens 01.01.2030
    Art. 25 Formatverbote (Anhang V) Zuordnung zu den verbotenen Formaten mit Ausnahmebegründung; ab 2030 blockierend. 01.01.2030
    Art. 29 Wiederverwendungsquoten Portfolioprüfung für Transportverpackungen: 40 % Mehrweg ab 2030, 70 % ab 2040 und 100 % in bestimmten Transportbeziehungen. Beschluss (EU) 2026/429 nimmt Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder nur von den 100-%-Vorgaben aus. 01.01.2030
    Art. 38/39 Konformitätsbewertung Modul A interne Fertigungskontrolle. Vollständigkeitsprüfung der technischen Dokumentation und Gültigkeit der Konformitätserklärung. 12.08.2026
    Art. 44 Registrierung Abgleich der Zielmärkte gegen aktive Registrierungen je Mitgliedstaat. Ohne Registrierung darf dort nicht in Verkehr gebracht werden. 12.08.2026
    Art. 45/56 EPR und Meldung Mengen je Mitgliedstaat, Verpackungskategorie und Werkstoff; Meldefrist 1. Juni des Folgejahres; CSV-Export. 12.08.2026
    Art. 50 Pfandsysteme Kennzeichnungsfeld und Hinweis für Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen und Metalldosen bis 3 l. 01.01.2029

    Mehrere Durchführungs- und delegierte Rechtsakte insbesondere die Design-for-Recycling-Kriterien zu Artikel 6, der Kennzeichnungs-Durchführungsakt zu Artikel 12 und das harmonisierte Registrierungsformat zu Artikel 44 Absatz 14 waren zum Stand dieser Fassung noch nicht abschließend veröffentlicht. Die betroffenen Listen und Schwellenwerte sind als editierbarer Regelsatz abgebildet und werden mit den Rechtsakten fortgeschrieben.

    Technik und Betrieb

    Gebaut für zehn Jahre Aufbewahrungsfrist.

    Eine Verpackungsakte muss ein Jahrzehnt lesbar bleiben. Deshalb steht Langlebigkeit über Entwicklungsmode: kein Build-Prozess, keine nativen Abhängigkeiten, keine Ressourcen aus fremden Netzen, offene Datenformate.

    REST-API

    98 dokumentierte Endpunkte, OpenAPI 3.1, JWT-Authentifizierung, fünf Rollen. Anbindung an PLM, ERP und Artwork-Systeme möglich.

    Eine Datei als Datenbank

    SQLite über das in Node.js eingebaute Modul kein Datenbankserver, kein Compiler. Sicherung heißt: Datei und Uploads kopieren.

    Rechte und Protokoll

    Leser, Prüfer, Bearbeiter, Compliance-Verantwortliche und Administrator. Audit-Log mit feldweisem Diff, Löschschutz während der Aufbewahrungsfrist.

    Automatisiert geprüft

    Mehr als 150 End-to-End-Prüfungen über die gesamte Kette: Anmeldung, Mandantentrennung, Rechte, Upload, Scan, Regelauswertung, Erklärung, Meldung und Löschschutz.

    Beispiel: Verkehrsfähigkeit für 2038 abfragen

    Die gesamte Fachlogik ist über die API erreichbar für Nachtläufe, Dashboards oder die Anbindung an Ihre Artikelstammdaten.

    # Anmelden und Token verwenden curl -s -X POST https://ppwr-software.eu/api/v1/auth/login \ -H "Content-Type: application/json" \ -d '{"email":"…","password":"…"}' # Prüfen, ob eine Verpackung 2038 noch verkehrsfähig ist curl -s -X POST …/api/v1/compliance/packagings/<id>/evaluate \ -H "Authorization: Bearer $TOKEN" \ -d '{"referenceDate":"2038-01-01","persist":false}' # Technische Dokumentation als PDF für die Behörde curl -s -o dossier.pdf \ …/api/v1/packagings/<id>/technical-file.pdf \ -H "Authorization: Bearer $TOKEN"
    Eingebaute API-Dokumentation mit Schnellstart-Beispielen und nach Bereichen gruppierten Endpunkten
    Die API-Dokumentation ist Teil der Anwendung inklusive Schnellstart.
    Preise

    Alle Prüfregeln in jedem Tarif.

    Kein Modulbaukasten: Die vollständige Prüflogik, der Scanner, das Dossier nach Anhang VII und die Konformitätserklärung sind überall enthalten. Die Tarife unterscheiden sich nur in der Zahl der Verpackungen und beim Zugriff auf die Integrations-API. Jeder Tarif beginnt mit einem kostenlosen Monat.

    Testmonat
    Zum Ausprobieren mit Ihren eigenen Verpackungen im vollen Umfang des Professional-Tarifs.
    0 € für 30 Tage
    Keine Zahlungsdaten, keine automatische Verlängerung.
    unbegrenztalle MärkteAPI

    • ✓Voller Funktionsumfang ohne Einschränkung
    • ✓Eigene Instanz, gehostet bei uns
    • ✓Leeres, nur für Ihr Unternehmen getrenntes Datenkonto
    • ✓Datenübernahme in jeden Tarif ohne Neuerfassung
    • ·Endet automatisch es sei denn, Sie beauftragen
    Testmonat sofort starten
    Automatische Einrichtung in wenigen Augenblicken
    Basis
    Für Unternehmen mit bis zu 25 Verpackungen und vollständigem Funktionsumfang.
    40 € pro Monat
    Erster Monat kostenlos. Monatlich kündbar.
    25 Verpackungenalle Märkteohne API

    • ✓Alle Prüfregeln zu Art. 5–12, 24, 25 und 44 datumsabhängig bis 2040
    • ✓Scanner und Archiv mit unbegrenzten Nachweisen
    • ✓Technische Dokumentation und Konformitätserklärung als PDF
    • ✓Alle Zielmärkte, EPR-Meldung und Benutzer ohne weitere Funktionsbeschränkung
    • ✓Betrieb inklusive: TLS, tägliche Sicherung, Monitoring, Updates
    • ✓Regelsatz-Pflege bei neuen Rechtsakten
    • ✓Support per E-Mail an Werktagen · Integrations-API nicht enthalten
    Kostenlos starten
    Wechsel in Professional jederzeit möglich

    Alle Preise gelten je Instanz und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Abrechnung monatlich, keine Einrichtungsgebühr. Der Testmonat verlängert sich nicht automatisch.

    Leistung Testmonat Basis · 40 €/Monat Professional · 149 €/Monat
    Verpackungenunbegrenztbis 25unbegrenzt
    Benutzerunbegrenztunbegrenztunbegrenzt
    Zielmärkteallealle 30 (EU und EWR)alle 30 (EU und EWR)
    Nachweise und Dokumentenarchivunbegrenztunbegrenztunbegrenzt
    Prüfregeln Art. 5–12, 24, 25, 44jajaja
    Roadmap bis 2040jajaja
    Technische Doku und Konformitätserklärung als PDFjajaja
    Kamera-Scanner und Texterkennungjajaja
    EPR-Mengenmeldung mit CSV-Exportalleallealle
    REST-API (98 Endpunkte, OpenAPI 3.1)ja—inklusive
    Betriebsortbei unsbei uns, gemeinsame Plattformbei uns, gemeinsame Plattform
    Eigene Domain und QR-ZielSubdomain bei unsSubdomain bei unseigene Domain
    Sicherung, Monitoring, Updatesinklusiveinklusiveinklusive
    Regelsatz-Pflege bei neuen Rechtsakteninklusiveinklusiveinklusive
    SupportE-MailE-Mail an Werktagenvorrangig
    Einführung, Migration, SchulungSelbststartauf Anfrageauf Anfrage
    Laufzeit30 Tagemonatlich kündbarmonatlich kündbar

    Zusatzleistung: Erstbefüllung

    Der Aufwand steckt nicht im Lizenzpreis, sondern in der ersten Erfassung. Auf Wunsch legen wir Ihre ersten zehn Verpackungen vollständig an Stammdaten, Bestandteile, Analysenwerte und Nachweise und übergeben sie geprüft. Danach übernehmen Sie mit einem Muster, an dem Sie sich entlangarbeiten können.

    Auf Anfrage
    Häufige Fragen

    Was Interessenten meistens wissen wollen.

    Ersetzt die Software eine rechtliche Beratung?

    Nein. Die Anwendung strukturiert Ihre Daten, prüft sie gegen die von uns hinterlegten Schwellenwerte und erzeugt die geforderten Dokumente. Die fachliche und rechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen beziehungsweise Ihrer Rechtsberatung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, wo Rechtsakte noch nicht abschließend veröffentlicht sind.

    Wie lange dauert die Einführung?

    Die Testinstanz wird nach dem Absenden automatisch eingerichtet. Die erste Verpackung ist in etwa einer halben Stunde vollständig erfasst Stammdaten, Bestandteile, Analysenwerte und Nachweise. Danach beschleunigt die Duplikatfunktion die Arbeit an Varianten deutlich.

    Sie starten mit einem leeren, getrennten Datenbestand und Ihren eigenen Unternehmensdaten.

    Wo liegen unsere Daten, und kommen wir wieder heraus?

    Den konkreten Serverstandort, Hosting-Unterauftragnehmer und die technischen und organisatorischen Maßnahmen benennen wir transparent im Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DS-GVO.

    Ein Datenexport ist jederzeit möglich: Verpackungsstammdaten und EPR-Meldungen als CSV, Konformitätserklärungen und Dossiers als PDF, im Professional-Tarif zusätzlich der vollständige Datenbestand über die REST-API als JSON. Die Nachweisdateien erhalten Sie im Original mit ihren SHA-256-Prüfsummen.

    Was passiert, wenn die EU neue Rechtsakte veröffentlicht?

    Alle Schwellenwerte, Listen und Fristen liegen in einem versionierten Regelsatz und nicht im Programmcode. Wir arbeiten neue Durchführungs- und delegierte Rechtsakte ein und erhöhen die Regelsatz-Version. Bereits gespeicherte Prüfläufe behalten ihre Version Sie können also auch Jahre später belegen, gegen welchen Stand Sie bewertet haben.

    Funktioniert der Kamera-Scanner auf jedem Gerät?

    Der Scanner nutzt die Browser-Kamera und benötigt deshalb eine verschlüsselte Verbindung im Hosted-Betrieb ist das immer gegeben. Er läuft auf Notebook, Tablet und Smartphone. Alternativ laden Sie Dateien hoch; auf Mobilgeräten öffnet die Dateiauswahl ebenfalls die Kamera.

    Die Bildaufbereitung Graustufen, Kontrast, Schwarzweiß-Dokumentmodus passiert auf Ihrem Gerät. Übertragen wird nur die fertige Seite.

    Wie viele Benutzer sind enthalten?

    In Basis und Professional sind unbegrenzt viele Benutzer enthalten. Die fünf Rollen Leser, Prüfer, Bearbeiter, Compliance-Verantwortliche und Administrator bilden die Aufgabenteilung ab.

    Externe Prüfer und Wirtschaftsprüfer erhalten einen Nur-Lese-Zugang einschließlich Audit-Log, ohne Ihre Daten ändern zu können.

    Basis oder Professional was passt zu uns?

    Basis enthält sämtliche Fachfunktionen, alle Zielmärkte und unbegrenzt viele Benutzer. Der Tarif passt, wenn Sie höchstens 25 Verpackungen verwalten und keine externe Integrations-API benötigen.

    Professional brauchen Sie für mehr als 25 Verpackungen oder für die Anbindung an ERP, PLM und Artwork-Systeme über die REST-API.

    Der Wechsel ist jederzeit möglich und ohne Datenverlust es ändern sich nur die Grenzen, nicht die Anwendung.

    Können wir die Software an unser ERP oder PLM anbinden?

    Ja. Die REST-API deckt den vollen Funktionsumfang ab 98 Endpunkte, beschrieben in OpenAPI 3.1. Verpackungen und Bestandteile lassen sich automatisiert anlegen und aktualisieren, Prüfläufe im Nachtlauf ausführen, Dossiers und Erklärungen als PDF abholen. Die API ist im Professional-Tarif enthalten.

    Wir sind Kleinstunternehmen betrifft uns die PPWR überhaupt?

    Die Kernpflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Für Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und bis 2 Mio. € Umsatz) bestehen Teilbefreiungen, etwa bei den Wiederverwendungs- und Nachfüllpflichten im HORECA-Bereich. Die Anwendung erkennt diese Einstufung anhand Ihrer Stammdaten und berücksichtigt sie.

    Einen Monat testen mit Ihren eigenen Verpackungen.

    Sie wählen Ihre Subdomain und richten Ihren Administrator selbst ein. Danach werden Ihre getrennte Datenbank und Instanz automatisch bereitgestellt. Ohne Zahlungsdaten, ohne automatische Verlängerung.

    Bei Fragen schreiben Sie an post@afs-software.de.
    Geschäftszeiten: Montag bis Freitag, 8:30–12:30 und 13:30–17:00 Uhr.

    Rechtlicher Hinweis. Die PPWR Compliance Suite ist ein Werkzeug zur Dokumentation und Prüfung von Verpackungsdaten. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Bewertung im Einzelfall. Die hinterlegten Schwellenwerte entsprechen dem in der Anwendung ausgewiesenen Regelsatz-Stand; mehrere Durchführungs- und delegierte Rechtsakte zur Verordnung (EU) 2025/40 waren zum Zeitpunkt dieser Fassung noch nicht abschließend veröffentlicht. Verantwortlich für die Konformität der Verpackung und die Richtigkeit der Angaben bleibt das in Verkehr bringende Unternehmen. Maßgeblich ist stets der Wortlaut der Verordnung.